Hilfen zur Erziehung (HzE)
Der MIM e.V. bietet für Mädchen und Frauen in Notsituationen oder komplizierten Lebensumständen eine Reihe von verschiedenen Hilfsangeboten an. Je nach der konkreten Situation kann das ein Gespräch, eine Beratung oder eine intensive Begleitung durch eine Sozialpädagogin sein. Es kann aber auch eine Unterbringung in einer sozialpädagogisch betreuten Wohngruppe notwendig werden.
All das findet sich unter dem Dach des Vereins.
Die Betreute Wohngemeinschaft für Mädchen in Marzahn besteht bereits seit 1998. An dieses Jugendwohnen kann sich eine Nachbetreuung anschließen, die in ein selbstbestimmtes Leben führen soll. Unsere Fachfrauen schauen mit ihnen gemeinsam, was für die jeweilige Situation hilfreich ist.
Rechtliche Grundlage bildet das SGB VIII, das Jugendhilfegesetz.
Unser Kernteam
Monic Schindhelm - Sozialarbeiterin BA
Inga Bartl - Pädagogin BA
Mariann Vogt - Sozialarbeiterin BA
Annemone Liewald (Sozialpädagogin) - Koordinatorin
Regelmäßige Teamsitzungen, externe Supervision und institutionelle Förderung von Fortbildung
sichern die fachliche Kompetenz.
1. Betreutes Jugendwohnen für Mädchen (WG) und Betreutes Einzelwohnen (BEW)
rechtliche Grundlage §34 SGB VIII in Verbindung mit §§27, 30, 35, 41
Zielgruppe
Mädchen im Alter von 15 bis 21 Jahren, die sich in besonderen Konfliktsituationen befinden, z.B. wegen Vernachlässigung, Gewalterfahrung, Problemen oder Erkrankungen von Elternteilen zu Hause nicht mehr leben können.
(> Betreutes Wohnen)
Angebot
Verselbständigung der Mädchen, Beruhigung der Konflikte und Einleben in die neue Situation, Schaffung einer Alltagsstruktur und Lebenswegplanung, Übergang in ein selbständiges Leben
2. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
rechtliche Grundlage §35 SGB VIII ggf. in Verbindung mit §41
Zielgruppe
Mädchen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die in eigenem Wohnraum leben
Angebot
Wir leisten Unterstützung zur sozialen Integration und Verselbständigung der Jugendlichen
- Klärung der Finanzen
- Führung des eigenen Haushaltes
- Unterstützung, im Bedarfsfall Begleitung bei Ämtergängen
- Strukturierung des Alltags
- Hilfe bei der Suche nach Freizeitgestaltungen, Vermittlung sozialräumlicher Kontakte
- Begleitung bei der gesundheitlichen Vorsorge, ggf. Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Therapieplatz
- wenn notwendig, Hilfe bei der Einrichtung einer amtlichen Betreuung
3. Betreutes Einzelwohnen für Mutter und Kind
rechtliche Grundlage §19 SGB VIII
Junge Mütter werden in einer Trägerwohnung mit zwei Zimmern durch unsere Sozialpädagogin darin unterstützt, für sich und ihr Kind die Verantwortung zu übernehmen und sich ein eigenständiges Leben aufzubauen.
4. Sozialpädagogische Familienhilfe
rechtliche Grundlage §31 SGB VIII
Die Sozialpädagogin kommt in die Familie und unterstützt die Erziehungsberechtigten bei der Bewältigung familiärer Probleme.
5. Erziehungbeistand, Betreuungshelfer
rechtliche Grundlage §30 SGB VIII
Die Sozialpädagogin hilft dem Kind oder Jugendlichen, wenn sie die Konflikte in der Familie nicht mehr aushalten können und begleiten die weiteren Entwicklungsschritte bis hin zur Verselbständigung.
6. Nachbetreuung
rechtliche Grundlage §41 SGB VIII
Kontrolliertes Ausklingen der Hilfeleistung durch schrittweisen Ausstieg,
Unterstützung bzw. Initiierung des Überganges in andere Hilfesysteme,
Sicherung des 'Ankommens' der Klientin in der neuen Struktur
Zielgruppe
Mädchen im Alter von 18 bis 24 Jahren
im Anschluss an WG oder BEW, die in eigenem Wohnraum leben
Angebot
Verfestigung des erarbeiteten Verselbständigungsgrades nach Beendigung der stationären und/oder ambulanten Hilfen, Überführung in eigenen Wohnraum und in ein betreuungsfreies Leben